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Um die im Fleisch noch übrige Zeit nicht mehr den Begierden der Menschen, sondern dem Willen Gottes zu leben.
1. Petrus 4, 2
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Die freuenden, hilfesuchenden Hände nach ihm ausstrecken.
Er will sie freudig füllen und freudig Liebe und Zärtlichkeit ausschütten.
Wenn jemand dient, so tue er es als aus dem freudigen Vermögen,
das Gott freudig darreicht, auf daß in allem
Gott freudig verherrlicht werde durch Jesus Christus,
über alles worüber man sich freuen kann.
Die Freude die nur Gott geben kann, soll steht`s meine Freude sein.
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Frage:
Was bedeutet das Kreuz für dich kurz vor der Entrückung, auf die wir warten?
Zum Nachdenken: Mir wird stets bewusst, wie ich immer wieder/noch mit den Verlockungen der Welt liebäugele. Zu sehr schaue ich auf die irdischen Dinge, die mich beschäftigen wollen. Sündhaftigkeit kommt noch hinzu. Jesus aber hat für mich am Kreuz für dieses alles gelitten. ER ist für meine Sünde, für meine Begierden gestorben. Und Petrus sagt, es ist nun genug. Es reicht jetzt! Wir sollen und müssen die noch verbleibende Zeit nutzen und den Willen Gottes erfüllen. Also bitte ich Jesus, dass ER mir immer wieder seine Kraft schenkt zu überwinden. Dass ich im Glauben und Vertrauen immer mehr auf das Kreuz schaue, wo meine fleischlichen und irdischen Begierden gestorben sind, damit ich befreit leben und die Entrückung bewusst erwarten kann.
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| Stimmen zum Zeitgeschehen (Leserbriefe) | (Mit obiger Navigationsleiste kann innerhalb des Leserbriefe-Menüs geblättert werden)
| Rücksicht nicht überall
(Es geht um ein umstrittenes Faltblatt des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums zum Umgang mit muslimischen Schülern)
An dem Faltblatt zum Umgang mit muslimischen Kindern und Jugendlichen entzünden sich die Gemüter. Doch was ist etwa gegen den Passus „Die Schule soll die unterschiedlichen Wertvorstellungen respektieren und darauf Rücksicht nehmen“ im Zusammenhang mit dem Sexualkundeunterricht einzuwenden?
Auch wenn nach dem Faltblatt kein Anspruch auf Befreiung vom Unterricht besteht, weist Bildungsministerin Doris Ahnen gleichwohl darauf hin, dass an rheinland-pfälzischen Schulen seit jeher auf religiöse Belange von Schülern – was ausdrücklich für alle Religionen gelte - Rücksicht genommen werde.
Diese mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“) in Einklang stehende Praxis ist nicht in allen Bundesländern selbstverständlich, so etwa in Nordrhein-Westfalen. In Salzkotten bei Paderborn werden seit Jahren russlanddeutsche Väter und Mütter bis 40 Tage in Erzwingungshaft genommen, weil sie sich aus Gewissensgründen weigern, ihre Kinder im Grundschulalter am Sexualkundeunterricht der Liborius-Schule teilnehmen zu lassen. Bis zum Amtsantritt der jetzigen Leiterin dieser einzigen Grundschule am Ort wurde Anträgen auf Befreiung problemlos stattgegeben. Nun aber wandern Väter und Mütter um ihres christlichen Gewissens willen reihenweise ins Gefängnis.
Man stelle sich vor, so würde mit muslimischen Eltern verfahren werden!
(Wiesbadener Tagblatt, 26.01.2011)
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(Autor: Gerhard Nisslmueller) |
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